Viele Fahrzeughalter lasten Ihren Anhänger auf 750 kg ab. Der Hauptgrund dafür liegt auf der Hand: Anhänger bis maximal 750 kg Gesamtgewicht sind in der Schweiz von der periodischen MFK-Prüfung befreit. Zudem reicht dafür immer der normale Führerausweis der Kategorie B.
Dabei gilt es zu unterscheiden, ob ein Anhänger neu ist und noch nicht in Verkehr gesetzt wurde oder ob es sich um einen Anhänger handelt, der bereits eingelöst ist.
Im ersten Fall, also wenn der Anhänger neu ist, kann dieser mit einem einfachen Formular «Antrag für Gewichtsänderung» beim Einlösen abgelastet werden. Das Formular kann auf der Webseite vom Strassenverkehrsamt Luzern heruntergeladen werden. Das Formular muss vom Fahrzeughalter unterschrieben werden. Der Anhänger muss nicht extra zur MFK-Kontrolle.
Im zweiten Fall, also wenn der Anhänger bereits eingelöst ist, kann der Anhänger nicht mehr einfach mit einem Formular abgelastet werden. In diesem Fall ist im Kanton Luzern eine MFK-Prüfung notwendig, wo die Bremsen des Anhänger geprüft werden. Wenn die Bremsen in Ordnung sind, kann der Anhänger auf 750 kg abgelastet werden. Der Termin zum Ablasten des Anhängers muss direkt beim Strassenverkehrsamt gemacht werden.
Das gilt es zu beachten: Wenn ein Anhänger ein hohes Leergewicht hat (z.B. weil er sehr massiv gebaut ist), bleibt nach einer Ablastung auf 750 kg nur noch eine kleine Nutzlast übrig.
Was passiert mit der Bremse?
Wenn Sie einen gebremsten Anhänger auf 750 kg ablasten, bleibt die Bremse natürlich verbaut und voll funktionstüchtig.
Der Anhänger gilt im rechtlichen Sinne danach als „gebremster Anhänger bis 750 kg“.
Das hat den Vorteil, dass beim Fahren die Bremsleistung des Zugfahrzeugs unterstützt wird, aber Sie geniessen trotzdem die MFK-Befreiung der 750-kg-Klasse.












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