Mietbedingungen für Anhängermiete
Unsere Mietbedingungen gelten in jedem Fall als akzeptiert, sobald Sie den Mietanhänger an Ihrem Auto anhängen.
1. Der Mieter haftet für alle Verkehrsverstösse während der Mietdauer.
2. Wir vermieten die Anhänger nur tageweise (Kalendertag), nicht stundenweise. Bei einer verspäteten Rückgabe verrechnen wir Fr. 300.-, zuzüglich der zusätzlichen Miettage.
3. Der Mieter bestätigt im Besitz der nötigen Führerausweiskategorie für den gemieteten Anhänger zu sein.
4. Für jegliche Schäden die entstehen wegen nicht sachgemässer Ladungssicherung haftet der Mieter. Das Transportgut ist nicht versichert. Der Mieter erklärt mit der Unterschrift, über eine Fachgerechte Ladungssicherung gemäss StVg in Kenntnis zu sein.
5. Der Mieter haftet im Regressfall für Schäden, welche er am Anhänger oder gegenüber Dritten verursacht.
6. Die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr, jegliche Haftung wird abgelehnt. Vor der Abfahrt müssen Sie alle beweglichen Teile wie z.B. Türen/Rampen/Verschlüsse/Stützen kontrollieren und sichern. Die Kugelpfanne muss vor jeder Abfahrt durch den Mieter auf sicheren Halt und Verschleiss überprüft werden. Das Stützrad muss vor jeder Abfahrt durch den Mieter vollständig eingedreht werden. Zurrgurten müssen durch den Mieter vor der Benutzung auf Schäden kontrolliert werden. Beschädigte Zurrgurten dürfen nicht verwendet werden. Die Verantwortung für die korrekte Ladungssicherung liegt beim Mieter.
7. Der Anhänger ist funktionstüchtig und alles Zubehör ist vorhanden. Nötige Reparaturen, die während der Mietzeit anfallen müssen zwingend bei uns, der Franz Meier AG, gemacht werden. Der Mietanhänger muss sauber gereinigt zurückgebracht werden, allfällige Schäden sind zu melden. Wir behalten uns das Recht vor, auch nach dem Mietverhältnis, allfällige Schäden dem Mieter in Rechnung zu stellen.
8. Jeglicher Schadenersatz wenn ein Mietanhänger nicht wie vereinbart abgeholt werden kann, ist ausgeschlossen. z.B. wenn der Vormieter den Anhänger nicht rechtzeitig zurück bringt, bei Doppelbuchungen oder wenn der Mietanhänger unerwartet defekt ist usw.
9. Überlässt der Mieter den Anhänger einem Dritten, ist der Mieter dem Vermieter gegenüber für jeden Schaden haftbar, den der Dritte verursacht.
10. Versicherung
Haftpflicht - ist gedeckt über Ihr Zugfahrzeug
Schaden am Anhänger, Totalschaden, Verlust - Selbstbehalt Chf 1'500.-, im Falle eines Verlustes ist zwingend ein Polizeirapport abzugeben. Ansonsten muss der aktuelle Neupreis des Anhängers bezahlt werden.
Das Ladegut ist nicht versichert (volle Verantwortung liegt bei Ihnen)
Unfälle und Schäden, welche aus Grobfahrlässigkeit entstehen, z.B. Überladen, unsachgemässe Ladungssicherung usw. sind nicht versichert. In diesen Fällen haftet der Mieter. Bergungs- und Abschleppkosten sind nicht versichert, auch hier haftet der Mieter.
13. Stornierung / Annulation
Wenn Sie einen Anhänger reservieren, können Sie die Reservation innert 24 Stunden kostenfrei stornieren. Danach verrechnen wir in jedem Fall eine Stornierungsgebühr von mindestens Fr. 30.-. Die Stornierungsgebühr kann sich aber bis zum gesamten Mietbetrag belaufen.
14. Sonstiges / Häufige Anwendungsfehler
Der häufigste Schaden an unseren Mietanhängern betrifft das Stützrad. Drehen Sie das Stützrad vor der Abfahrt immer voll ein. Wenn das Stützrad nicht voll eingedreht wird, schraubt sich der untere Teil während der Fahrt raus. Das Rad streift den Boden und geht kaputt oder der untere Teil fällt ganz raus und geht verloren. Für das korrekte eindrehen des Stützrades ist der Mieter verantwortlich.
Der Anhänger hat kein Reserverad. Bitte teilen sie uns mit, falls Sie ein Reserverad lose mitführen möchten.
Wenn vorhanden, ziehen Sie Stützen, Stützräder und ähnliches hoch und sichern Sie alle Teile gegen das herunterfallen. Schieben Sie Rampen, falls vorhanden ein und sichern Sie diese.















